Ansprechpartner:   Rico Kornisch

fussball@tsv-gersthofen.de
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes unter Berücksichtigung der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, Vorgaben des BLSV und BFV

Spielerinnen und Spieler, 
Trainerinnen und Trainer

Um die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen wird gebeten. Bei Rückfragen und Anliegen zu einzelnen Themen und Punkten
bitte Kontakt zur Abteilungs-/Jugendleitung, oder zum Pandemiebeauftragten aufnehmen.
In der Hoffnung, dass wir bald wieder Normalität leben dürfen,
Hendrik Claaßen
TSV 1909 Gersthofen
Pandemiebeauftragter der Fußballabteilung
b


Spielerinnen und Spieler,

wie Ihr bestimmt mitbekommen habt, hat das Bayerische Staatsministerium am vergangenen Dienstag neue Verordnungen und Maßnahmen beschlossen, die sich auf unseren Alltag auswirken. Auch wir als Sportverein sind von diesen Maßnahmen nicht unberührt geblieben.

Der Trainingsbetrieb wird nun deutlich erschwert, soll aber von unserer Seite aus weiter gewährleistet werden, darum gelten ab sofort unten angeführte Maßnahmen, für die Sportstätte in der Sportallee und alle Spieler*innen. Zuerst möchte ich die geltenden Maßnahmen vorstellen. Im Anschluss wird die Umsetzung auf dem Platz erläutert.

Mit sofortiger Wirkung in Kraft tretende Maßnahmen gem. 15. BayIfSMV:

1.         Ab sofort gilt auf dem gesamten Sportgelände 2G plus

          → Maßnahmen für geimpfte oder genesene Spieler*innen

  • Vorlage eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests, oder eines anderen Tests, der auf Methodik der Nukleinsäureamplifikationstechnik beruhenden Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • Vorlage eines PoC-Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist
  • Durchführung eines Selbsttests (nur unter Aufsicht, mit Bestätigungsformular)

            → Ungeimpfte Spieler*innen:

  • Spieler*innen, die weder geimpft, noch genesen sind, dürfen am Trainingsbetrieb nicht mehr teilnehmen

            →  Ausnahmen:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schüler*innen unter 18 (Nachweispflicht durch Schülerausweis, der auch im Training mitgeführt werden muss, ansonsten gilt 2 G plus)

2.         Die Kabinen und Sanitärbereiche werden geschlossen.

3.         Eltern und Zuschauer dürfen die Anlage nicht betreten, da die Umsetzung und
            Kontrolle der Einhaltung der 2G plus-Regelung für den Verein nicht realisierbar ist.

4.         In sämtlichen Bereichen, in denen Abstände von 1,5 m nicht eingehalten werden
            können, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch für Materialräume und den

           Außentoiletten

5.         Die Turnhallen bleiben geschlossen.

6.         Sobald die 7-Tage-Inzidenz im LK Augsburg über einen Wert von 1000 steigt, muss
            der Trainingsbetrieb eingestellt- und die Sportanlage geschlossen werden

Im Nachfolgenden nun die gewünschte Durch- und Umsetzung der oben genannten Maßnahmen:

1.         Die Spieler*innen können vor und nach dem Training außerhalb der Sportanlage

            von ihren Eltern abgesetzt- und abgeholt werden. Beim warten gilt eine
            FFP2-Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden
            kann. Die Sportanlage darf auf keinen Fall betreten werden. Trainer*innen und

            Mitarbeiter*innen sind dazu angehalten, darauf zu achten.

2.         Schüler*innen müssen gegebenenfalls ihren Impfnachweis, Schülerausweis in
            elektronischer oder schriftlicher Form nachweisen können.

3.         Das Zuschauen von Eltern, Freunden oder dritten Personen ist auf Grund der

            2 G plus- Regelung nicht möglich.

4.         Bei Mannschaftsbesprechungen auf- und neben dem Platz bitte auf Abstände, oder      das tragen einer FFP2-Maske achten, wenn ein Abstand von 1,50m nicht möglich
             ist.

5.         Die Spieler sind dazu Verpflichtet, ihren Test beim Trainer vorzulegen, sollten sie           nicht unter die obigen Ausnahmeregelungen fallen. Dies gilt auch für geimpfte-,
            oder genesene Jugendspieler.

Trainerinnen und Trainer

Mit sofortiger Wirkung in Kraft tretende Maßnahmen gem. 15. BayIfSMV:

1.         Ab sofort gilt auf dem gesamten Sportgelände 2G plus

          → Maßnahmen für geimpfte oder genesene Übungsleiter

  • Vorlage eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests, oder eines anderen Tests, der auf Methodik der Nukleinsäureamplifikationstechnik beruhenden Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • Vorlage eines PoC-Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist
  • Durchführung eines Selbsttests (nur zu zweit möglich)

            → Maßnahmen für ungeimpfte Übungsleiter*innen:

  • Ungeimpfte Übungsleiter*innen müssen aus dem Zeitraum der vorangegangenen sieben Tage zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Schnell- und Selbsttests sind hierbei nicht zulässig.

2.         Die Kabinen und Sanitärbereiche werden geschlossen.

3.         Eltern und Zuschauer dürfen die Anlage nicht betreten, da die Umsetzung und                  Kontrolle der Einhaltung der 2G plus-Regelung für den Verein nicht realisierbar ist.

4.         In sämtlichen Bereichen, in denen Abstände von 1,5 m nicht eingehalten werden             können, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch für Materialräume und den

           Außentoiletten

5.         Die Turnhallen bleiben geschlossen.

6.         Sobald die 7-Tage-Inzidenz im LK Augsburg über einen Wert von 1000 steigt, muss      der Trainingsbetrieb eingestellt- und die Sportanlage geschlossen werden

Im Nachfolgenden nun die gewünschte Durch- und Umsetzung der oben genannten Maßnahmen:

1.         Die Übungsleiter*innen informieren ihre Eltern, dass zur Zeit das Beiwohnen des             Trainingsbetriebes auf Grund der Lage und der Unmöglichkeit der Überprüfungen

            der 2 G plus-Regelung, nicht möglich ist

2.         Die Trainer geben ihren Impfstatus und ggf. Nachweis an die Jugendleitung und            dem Pandemiebeauftragten weiter (einmalig, oder bei Änderung des Impfstatus).

3.         Nachweiserbringung des erforderlichen negativ-Tests in Form von einer Kopie

            (kann im Büro gemacht werden), oder dem Original (Wird im Büro in einem Ordner

            für 14 Tage aufbewahrt)

4.         Bei Mannschaftsbesprechungen auf- und neben dem Platz bitte auf Abstände, oder     
            das Tragen einer FFP2-Maske achten.

                          Beispiel zur Durchführung eines Laientests (Selbsttests/Kontrolltests):

1.         Beide Übungsleiter treffen sich vor dem Training und führen jeweils einen Selbsttest durch.

2.         Die im Büro ausgelegten Formulare zur Bestätigung über das Testergebnis müssen

            vorschriftsmäßig und gewissenhaft ausgefüllt werden. Die Übungsleiter bestätigen

            sich gegenseitig die Ergebnisse des Schnelltests auf dem Formular, welche

            ebenfalls für 14 Tage aufbewahrt werden. Trainer, die alleine sind, holen sich einen

            Zeugen,  der das Testergebnis bestätigt.

3.         Schnelltests werden bei rechtzeitiger Anfrage kostenfrei und personalisiert bereitgestellt.

Um die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen wird gebeten. Bei Rückfragen und Anliegen zu einzelnen Themen und Punkten bitte Kontakt zur Abteilungs-/Jugendleitung, euren Trainer*innen und Betreuer*innen, oder zum Pandemiebeauftragten aufnehmen.

In der Hoffnung, dass wir bald wieder Normalität leben dürfen,

Hendrik Claaßen

TSV 1909 Gersthofen

Pandemiebeauftragter der Fußballabteilung
image

T - TEAMGEIST

S - SELBSTVERTRAUEN

V - VIELSEITIGKEIT

Website durchsuchen: